• Beherbergungsvertrag

    • Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unerkunft bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
       
    • Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
       
    • Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadensersatz zu leisten.

    • Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzgülcih der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.

    • Die Einsparungen betragen bei der Übernachtung mit Frühstück 20 % des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Vollpension) 40 % des Pensionspreises, bei Ferienwohnungen/Ferienhäusern 10 %.
       
    • Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Unerkünfte nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

    • Bis zur anderweitigen Vergebung der Unterkunft hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 2.4 errechneten Betrag zu bezahlen.
       
    • Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

    Reiten zwischen Main und Donau Am Kirchberg 4 91598 Colmberg Tel. 0 98 03 / 9 41 41 Fax 0 98 03 / 9 41 44 E-Mail: info@reiten-franken.de